Zum Inhalt springen

Bericht vom Workshop „Neue Wege für Wohnprojekte in Stuttgart“

Am 22. April 2026 hatte das Netzwerk GeBaWoS zu einem Workshop eingeladen, in dem Erfahrungen aus anderen Städten vorgestellt wurden, die in den letzten Jahren viele gemeinschaftliche Wohnprojekte umgesetzt haben. Wir waren neugierig, welche Rahmenbedingungen diese Entwicklung ermöglicht haben – und was wir in Stuttgart davon lernen können.
Circa vierzig Personen sind unserer Einladung auf das Baugemeinschaftsquartier im Olga-Areal gefolgt: mit dabei waren Vertreterinnen und Vertreter aus der Verwaltung, aus den Gemeinderatsfraktionen, aus Ministerien und aus Wohnprojekten.
Im Gemeinschaftsraum von Olga 07 starteten wir mit zwei Impulsvorträgen unserer Referenten Cord Soehlke und Stefan Wendt-Reese.
Cord Soehlke ist Baubürgermeister in Tübingen und hat davon berichtet, dass Baugemeinschaften dort seit vielen Jahren gefördert werden und die Vorgehensweise bei der Vergabe von städtischen Grundstücken immer wieder an neue Erkenntnise angepasst wird. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnprojekte sind eine aktive Boden- und Baulandpolitik, schlanke und verlässliche Bebauungspläne sowie eine möglichst intensive Beteiligung interessierter Gruppen. Es sind zum Beispiel auch grundstücks-unabhängige Bewerbungen möglich, bei denen erst im Verlauf eines dialogischen Verfahrens Grundstücke und Gruppen zusammen gebracht weden.
Stefan Wendt-Reese ist Baubetreuer in Hamburg und stellte uns die Förderbedingungen der Hansestadt vor. Diese basieren auf der parteien-übergreifenden Erkenntnis, dass gemeinschaftliche Wohnprojekte einen positiven Effekt auf die Stadtquartiere haben und deshalb besonders unterstützt werden sollen. Die Unterstützung umfasst unter anderem eine personell gut ausgestattete städtische Beratungsagentur für Baugemeinschaften, niedrigschwellige Bewerbungsmöglichkeiten auf städtische Grundstücke und finanzielle Förderung in Form von günstigen Konditionen beim Erbbaurecht, günstigen Krediten der Förderbank, laufenden Mietzuschüssen je nach Einkommen und einmaligen Baukostenzuschüssen.
Nach einer Pause bei der befreundeten Baugemeinschaft MaxAcht (direkt nebenan und mit einer guten Espresso-Maschine ausgestattet) ging es weiter mit einer Diskussion im Fishbowl-Format. Diese ist offen für alle Anwesenden. Alle, die möchten, können sich in den Kreis der Diskutierenden setzen und für eine kurze oder längere Zeit am Gespräch teilnehmen. So gelang uns eine sehr interessante Diskussion, die eine große Bandbreite an Vorschlägen, Wissen und Meinungen zuließ. Danke an alle, die sich beteiligt haben!
Wir als Netzwerk haben diese Anregungen für die Landeshauptstadt mitgenommen:

  • Bewerbungsverfahren sollten niedrigschwellig, dialogisch und verlässlich sein, Vergaben müssen transparent erfolgen. Die Informationen über anstehende Ausschreibungen sollten frühzeitig – 6-9 Monate vor dem offiziellen Ausschreibungsbeginn – erfolgen.
  • Die finanzielle Förderung für gemeinschaftliche Wohnprojekte ist notwendig; sei es durch die Ausweitung bestehender Förderungen oder durch Entwicklung neuer Fördermaßnahmen. Die bereits erfolgte Festsetzung des Erbbauzinses von 2 % auf städtische Grundstücke halten wir für richtig – eine weitere Reduzierung würden wir begrüßen.
  • Aus Hamburg und Tübingen kommt die Anregung, für alle Fördermaßnahmen Sonderhaushalte zu bilden.
  • Landesförderprogramme sollten auf gemeinschaftliche Wohnprojekte zugeschnitten werden.
  • Eine Beratungsstelle ist wichtig, damit die Gruppenbildung und die Umsetzung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten gelingt.
  • Perspektive Bestand: die Umsetzung von Wohnprojekten im Bestand sollte bei der Förderung gleichberechtigt berücksichtigt werden.